Erstes Urteil zum Thema Anfechtung

Erstes Urteil zum Thema Anfechtung
Das erste Urteil zum Thema Anfechtung der garantierten Mieten und des Rückkaufs durch den Insolvenzverwalter liegt vor.
Am Freitag hat das Landgericht Karlsruhe die Klage des Insolvenzverwalters vollständig abgewiesen, er trägt auch die Kosten. Der beklagte Anleger wurde von Herrn Rechtsanwalt Pfisterer-Junkert von der Kanzlei BKL Rechtsanwälte vertreten. Das ist ein wichtiger Etappensieg.
In einem weiteren Pilotverfahren vor dem Landgericht Stuttgart sieht das Gericht die Anfechtung der Garantiemieten ebenfalls als unberechtigt an. Bezüglich des Rückkaufs könnte anders entschieden werden. Nachfolgend erhalten Sie einen Link zum Investmentcheck, in dem Herr Stefan Loipfinger über das Verfahren und das Urteil berichtet: https://investmentcheck.de/news/5218/etappensieg-fuer-pr-anleger
Zur Frage der Anfechtung der garantierten Mietzahlungen vertreten alle mit der IG P&R zusammenarbeitenden Rechtsanwälte die gleiche Meinung wie das Landgericht Karlsruhe und das Landgericht Stuttgart. Es ist schwer vorstellbar, dass garantierte Mieten unentgeltliche Leistungen sein sollen. Der Insolvenzverwalter hat hier die konkrete Beweis- und Darlegungslast. Vielleicht kann er es nicht, vielleicht möchte er es aber auch nicht belegen. Denn bisher hat der Insolvenzverwalter keine Unterlagen aus der Schweiz auf den Tisch gelegt. Es muss innerhalb der P&R-Gruppe Inventarlisten geben, aus denen sich die Containerbestände und die Eigentumsverhältnisse ergeben. Sonst hätte das Containergeschäft nicht betrieben werden können und Herr Dr. Jaffé wüsste nicht, wie viele Container welchen Typs er hätte.
Ohne die Unterstützung des Insolvenzverwalters können selbst die Anleger mit Eigentumszertifikaten ihr Eigentum am Container nicht nachweisen. Vielleicht möchte der Insolvenzverwalter dieses Thema nicht angehen, weil er eine Gleichbehandlung aller Anleger mit einem Vergleich anstrebt und bisher konsequent seine Linie verfolgt.
Herr Loipfinger spricht zwei mögliche Unschärfen des Urteils des Landgerichts Karlsruhe an. Bezüglich der ersten Unschärfe des Eigentumserwerbs durch den Anleger ist darauf hinzuweisen, dass bisher noch keine Unterlagen öffentlich bekannt geworden sind, aus denen sich ergibt, wem die Container tatsächlich/möglicherweise gehörten, dem Anleger, P&R Deutschland oder P&R Schweiz? Der Insolvenzverwalter hat hier die Beweis- und Darlegungslast.
Bezüglich des Rückkaufs gab es auf dem jeweiligen Angebotsblatt zwischen der alten Welt ohne Prospekt und der neuen Welt mit Prospekt keine konzeptionelle, aber eine sprachliche Änderung. In der alten Welt stand in den Angebotsblättern das Wort „Rückkauf“ mit einem konkreten Wert, der bei den angefochtenen Verträgen auch, wie über Jahrzehnte, gezahlt wurde. Dies galt bis zum Angebot 1113 im November 2015. Danach wurde vom „kalkulierten Restwert“ gesprochen. Mit der Prospektpflicht in der neuen Welt wurde von einem „kalkulierten Rückkauf“ gesprochen. Über diese Verträge ist hier jedoch in keinem Pilotverfahren zu entscheiden, weil bei keinem Vertrag aus der neuen Welt ein Rückkauf zur Durchführung anstand. Das wäre erst im Jahr 2022 erstmals der Fall gewesen. Die angefochtenen Rückkäufe betreffen Verträge der Jahre 2009 bis zum Jahresendangebot 2012.
Darüber hinaus gibt es abermals gute Nachrichten bezüglich der Vermittlerhaftung. Das Landgericht Hamburg hat eine umfangreiche Klage eines Anlegers über Neu-, Gebraucht- und Transportcontainer vollständig abgewiesen. Es handelte sich um einen langjährigen Stammkunden von P&R, der immer wieder über viele Jahre nachkaufte. Seine Behauptungen wurden vom Landgericht Hamburg vollständig zurückgewiesen. Überdies hat sich das Landgericht Hamburg in dieser „Poolentscheidung“ auch mit den Prüfpflichten von übergeordneten Vertriebsgesellschaften bei P&R auseinandergesetzt. Auch hier kam das Landgericht zur Auffassung, dass solche nicht bestehen. Auch in diesem Verfahren vertraute die beklagte Vertriebsgesellschaft auf Herrn Rechtsanwalt Pfisterer-Junkert von BKL Rechtsanwälte. Diese „Poolentscheidung“ könnte wegweisend sein.