Aktueller Stand der Anfechtung - sechs Urteile
Aktueller Stand der Anfechtung - sechs Urteile
Die Landgerichte Karlsruhe, Bochum, Stuttgart und München sowie die Oberlandesgerichte Hamm und München haben entschieden.
Es gibt 6 Musterverfahren zur Klärung der Anfechtung der Mietauszahlungen und Rückkaufe an die Anleger innerhalb der vierjährigen Frist ab Insolvenzantragsstellung (somit 2014-2018). Inzwischen gibt es vier Urteile der Landgerichte Karlsruhe, Bochum, Stuttgart und München sowie zwei Oberlandesgerichtsurteile.
In Karlsruhe und Bochum wurden die Klage des Insolvenzverwalters vollumfänglich abgewiesen. In Stuttgart wurde der Klage dagegen bezüglich des Rückkaufs stattgegeben. Hinsichtlich der Mieten wurde die Klage aber abgewiesen. Bei diesen Verfahren ging es um Direktinvestments (kein Leasing).
In München lief das einzige Musterverfahren zum Containerleasing. Im Urteil aus dem Dezember 2020 wurde entschieden, dass der Anleger sein eingezahltes Kapital zurück erhält, aber den Überschuss als „Scheingewinn“ zurückzahlen muss. Alle vier Verfahren sind in der Berufung.
Das Oberlandesgericht München hat das Urteil des Landgerichts München teilweise aufgehoben und die Klage vollständig abgewiesen. Wenig später jedoch das Oberlandesgericht Hamm das Urteil des Landgerichts Bochum bezüglich der Mietzahlungen aufgehoben und der Klage des Insolvenzverwalters insoweit stattgegeben. Bezüglich des Rückkaufpreises wurde die Klage abgewiesen.
Der Insolvenzverwalter strebt weiterhin eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH an.